Das Königlich Bayerische Amtsgericht
ist eine zwischen 1968 und 1972 entstandene 53-teilige Fernsehserie des ZDF,
die Gerichtsszenen in einem Amtsgericht im fiktiven bayerischen Ort
Geisbach im Jahre 1912 beschreibt. Zum Amtsgerichtsbezirk Geisbach
gehörten auch weitere ebenfalls fiktive Orte wie z. B. Reamading und
Kirchzell.
Die ersten 26 Folgen wurden im Januar
1969 ausgestrahlt. Eine zweite Staffel von ebenfalls 26 Folgen startete im
Oktober 1970 mit großem Erfolg. Die schließlich letzte Folge wurde im Januar
1972 ausgestrahlt.
Die Fälle sind meist originell und idealisieren „die gute
alte Zeit“ des bayerischen Königreichs vor 1914 unter der Regentschaft des
beliebten Prinzregenten Luitpold. Der Autor Georg Lohmeier gilt selbst seit
langem als Befürworter der Wiedereinführung der Monarchie in Bayern.
Besonderes Markenzeichen der Serie ist der stets schnupfende Amtsrichter
August Stierhammer, der manchmal eigenartige und listige Methoden der
Prozessführung an den Tag legt.
Bild: BR/ZDF/Neu
Die Serie verhalf einigen bekannten bayerischen
Schauspielern wie Gustl Bayrhammer zu einer Art späten Durchbruch.
Bemerkenswerter scheint allerdings der hohe Altersdurchschnitt gerade der
'Stammbesetzung', zumal wenn man bedenkt, dass die Serie um 1969/70
produziert wurde. So waren Hans Baur und Georg Blädel um die 60 Jahre oder
darüber, der Gerichtsschreiber Franz Loskarn zählte, laut IMDb, volle 80 Jahre (!), Albert
Hörrmann war über 70, ebenso unvergessene Originale wie Ludwig Schmid-Wildy,
Rosl Mayr oder der zahnlose Franz Helminger, der den Totengräber
verkörperte.
Das im Vorspann zu sehende Amtsgerichtsgebäude existiert
als solches nicht, es handelt sich dabei um das Rathaus des
Salzachstädtchens Tittmoning mit dem Marktplatz. Besonders „scharfsichtige“
Zuschauer können in einer Einstellung ein Auto neben dem Marktbrunnen
entdecken.
Bild: BR/ZDF/Neu
Der Text des Vorspanns, der von Gustl Bayrhammer gesprochen wurde,
lautet: „Es war eine liebe Zeit, die gute alte Zeit vor anno 14. In
Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr
Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch. Denn der König war
schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen warn typisch; die
Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl
vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch vieles in Ordnung damals.
Denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit
das Königliche Amtsgericht.“
Beim Abspann ist noch einmal die markante Stimme Gustl
Bayrhammers zu hören. Da sagt er: „Das Leben geht weiter: Ob Freispruch
oder Zuchthaus – und auf die Guillotin' hat unser Herr Rat eh niemanden
geschickt ...“ - wozu er als Amtsrichter übrigens auch gar nicht befugt
gewesen wäre - „Eine liebe Zeit – trotz der Vorkommnisse, menschlich
halt. Und darum kommt es immer wieder zu diesen Szenen – im Königlich
Bayerischen Amtsgericht.“
- Quelle: Wikipedia.de -
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Häufig muss der Gerichtsdiener den Herrn Ökonomierat,
Guts- und Brauereibesitzer Joseph Fäustl in dessen Gastwirtschaft aufsuchen,
um ihn für eine Zeugenaussage vor Gericht zu bitten. Er trifft den
wohlbeleibten alten Ökonomierat dann gewöhnlich bei einem üppigen und
bierigen Wurst- oder Bratenfrühstück an. Dabei leisten ihm manchmal einige
der ortsansässigen Gäste Gesellschaft. Der lange, magere und stets hungrige
Gerichtsdiener bekommt dann oft eine Brotzeit und Bier spendiert und bleibt
gleich dabei sitzen, während sich der Herr Ökonomierat ganz gemächlich ins
Gerichtsgebäude bequemt oder auch nicht. Tritt er vor Gericht auf, so meist
als "Deus
ex machina": sein Zeugenbeitrag wirkt dann als
Schlüssel zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit. Merkwürdigerweise wäre
dieselbe Aussage bereits zuvor anderen Prozessbeteiligten, vor allem unter
Druck befindlichen Angeklagten mühelos möglich gewesen. Ein derart
merkwürdiger Prozessverlauf ist z.B. in der Episode "Der Rosstäuscher" zu
beobachten.
Die Handlung der „Gerichtsszenen“ folgt einem
wiederkehrenden Schema. Nach anfänglicher Aufregung und hochkochenden
Emotionen auf der Anklagebank und im Zuschauerraum löst sich unter der
strengen, bisweilen augenzwinkernden Verhandlungsführung des erfahrenenen
Vorsitzenden aufgrund eines „Drehs“ alles in Wohlgefallen auf. Meist,
nachdem der eine oder andere Schwindel aufgeflogen ist. Gleich darauf
verträgt man sich wieder, alles war nicht so böse gemeint und die Gemüter
haben sich längst wieder beruhigt.
Lohmeier zeichnet im Königlich Bayerischen Amtsgericht ein
mitunter stark überzeichnetes ironisches Gesellschafts- und Landschaftsbild;
Stereotypen werden überreichlich bedient. Die Behauptung des gestrengen
Amtsrichters, „vor Gericht seien alle gleich“ entspricht nicht der Praxis.
So darf ein „Herr“ und Vertreter der örtlichen Geldmacht wie z.B. Fäustl
einer Ladung vor Gericht Folge leisten oder nicht, kommen wann er will,
ebenso das Wort ergreifen, wann es ihm beliebt. Die Herrschaften dürfen in
aller Ruhe sagen, was sie zu sagen haben, ohne dass ihnen das Wort
abgeschnitten wird. Zudem kommt ihren Aussagen regelmäßig mehr Gewicht zu;
sie sind meist entscheidend. Im Gegensatz dazu dürfen sich die „gewöhnlichen
Leute“ wenig bis nichts herausnehmen, sie werden vom Vorsitzenden bei jedem
kleinsten Anlass wie Schulbuben angeraunzt und zurechtgewiesen, ja
niedergebrüllt. Das mag verständlich scheinen, da diese Leute oft als
einfältige, ordinäre und ungehobelte Charaktere angelegt sind.
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