Das Gespenst ist ein Schwarzweißfilm von Herbert Achternbusch aus dem
Jahre 1982. In der tragikomischen Satire behandelt Achternbusch den Konflikt
des wiedergekehrten Jesus mit der heutigen Welt. Der Blasphemievorwurf gegen
den Skandalfilm führte zu einer vorübergehenden Verweigerung der Freigabe
durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und zur
Reduzierung der zugesagten Filmförderung durch Bundesinnenminister Friedrich
Zimmermann.
Die lebensgroße Christusfigur, der 42. Herrgott einer bayrischen
Klosterkirche, steigt vom Kreuz und wird an der Seite der Oberin des
Klosters zum Ober, mit der er durch Bayern zieht. Er trifft hier auf die
Polizei, Münchner Passanten, einen Bischof und weitere Personen. Er
verwandelt sich wiederholt in eine immer schwächer werdende Schlange, um am
Ende, im Schnabel der in einen Greifvogel verwandelten Oberin, in die Lüfte
zu steigen.
Der Verleih wollte die strafrechtliche Unbedenklichkeit des Films
sicherstellen, weshalb er ihn zunächst im Dezember 1982 der
Juristenkommission der SPIO vorlegte. Die Kommission verlangte dazu einen
Schnitt für eine Szene, in der Christus als „Scheiße“ persönlich
angesprochen wird. Der Verleih kam dieser Aufforderung nach, legte im März
1983 den Film der FSK vor und beantragte die Freigabe ab 18 Jahren.
Die beiden Prüfer der Filmwirtschaft, die im Arbeitsausschuss alleine
über die Freigabe entschieden, verweigerten diese jedoch am 29. März 1983,
weil die Attacken des Films auf die Gegenwart der Kirche „ein nur noch
pessimistisches und nihilistisches Grundmuster der Welt“ erzeugten, was „dem
religiösen Empfinden eines nach Millionen zählenden Teils der Bevölkerung“
in öffentlichen Vorführungen nicht zugemutet werden könne.
Gegen diese Beurteilung legte der Verleih Berufung ein. Mit 2:1 Stimmen
befanden die zuständigen Vertreter der Filmwirtschaft im Hauptausschuss am
20. April 1983, es müsse den „an der Besichtigung dieses Streifens
interessierten erwachsenen Besuchern überlassen bleiben, sich mit dem nach
Inhalt und Form sicherlich und begreiflicherweise umstrittenen Film
auseinanderzusetzen.“
- Quelle: Wikipedia.org -
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Das Gespenst war aufgrund einer vom Bundesinnenministerium unter
Gerhart Baum (FDP) in Höhe von 300.000 DM zugesagten Förderzusage produziert
worden. Der Film lief Ende 1982 an und wurde zunächst kaum beachtet. Im
April 1983 wurde die staatliche Filmförderung in der Berichterstattung der
im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Bild am Sonntag und Welt am Sonntag
als Steuerverschwendung bezeichnet. Darauf gingen im Bonner
Innenministerium, nunmehr geleitet von Friedrich Zimmermann (CSU), einige
hundert Protestbriefe ein. Nachdem er sich selbst den Film angesehen hatte,
strich Zimmermann, da noch nicht alle Raten an Achternbusch ausgezahlt
waren, die noch ausstehende Summe von 75.000 DM.
Beim Münchner Filmfest 1983 protestierten 50
Filmschaffende gegen dieses Vorgehen. Auch bei der Verleihung des
Bundesfilmpreises im Berliner Zoo-Palast kam es zu Protesten. Filmemacher
demonstrierten als Gespenster verkleidet gegen den Entscheid. Zudem rügte
der Deutsche Kulturrat das Vorgehen Zimmermanns. Aufgrund der öffentlichen
Kontroverse sahen über 150.000 Zuschauer den Film im Kino und damit weit
mehr als bei Achternbusch-Filmen üblich.
Neben den Solidaritätsbekundungen von Filmemachern kam es
insbesondere in Bayern jedoch auch zu Protesten gegen den Film. Das
Landgericht stellte ein Verfahren aber mit der Begründung ein, dass dem Film
„ein Mindestmaß an Format“ fehle und er daher lediglich in die „Kategorie
des Dürftigen, Läppischen, Albernen und Geschmacklosen“ falle. Die
Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Beschluss Beschwerde beim
Oberlandesgericht München ein, die jedoch ebenfalls zurückgewiesen
wurde.Nach der Vorstellung verlangte es Minister Zimmermann nach einem
Schnaps, und er sagte, „dass er dazu neigt, dem Film weitere staatliche
Zuschüsse zu verweigern“. |