Das Gespenst

 

Das Gespenst ist ein Schwarzweißfilm von Herbert Achternbusch aus dem Jahre 1982. In der tragikomischen Satire behandelt Achternbusch den Konflikt des wiedergekehrten Jesus mit der heutigen Welt. Der Blasphemievorwurf gegen den Skandalfilm führte zu einer vorübergehenden Verweigerung der Freigabe durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und zur Reduzierung der zugesagten Filmförderung durch Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann.

Die lebensgroße Christusfigur, der 42. Herrgott einer bayrischen Klosterkirche, steigt vom Kreuz und wird an der Seite der Oberin des Klosters zum Ober, mit der er durch Bayern zieht. Er trifft hier auf die Polizei, Münchner Passanten, einen Bischof und weitere Personen. Er verwandelt sich wiederholt in eine immer schwächer werdende Schlange, um am Ende, im Schnabel der in einen Greifvogel verwandelten Oberin, in die Lüfte zu steigen.

Der Verleih wollte die strafrechtliche Unbedenklichkeit des Films sicherstellen, weshalb er ihn zunächst im Dezember 1982 der Juristenkommission der SPIO vorlegte. Die Kommission verlangte dazu einen Schnitt für eine Szene, in der Christus als „Scheiße“ persönlich angesprochen wird. Der Verleih kam dieser Aufforderung nach, legte im März 1983 den Film der FSK vor und beantragte die Freigabe ab 18 Jahren.

Die beiden Prüfer der Filmwirtschaft, die im Arbeitsausschuss alleine über die Freigabe entschieden, verweigerten diese jedoch am 29. März 1983, weil die Attacken des Films auf die Gegenwart der Kirche „ein nur noch pessimistisches und nihilistisches Grundmuster der Welt“ erzeugten, was „dem religiösen Empfinden eines nach Millionen zählenden Teils der Bevölkerung“ in öffentlichen Vorführungen nicht zugemutet werden könne.

Gegen diese Beurteilung legte der Verleih Berufung ein. Mit 2:1 Stimmen befanden die zuständigen Vertreter der Filmwirtschaft im Hauptausschuss am 20. April 1983, es müsse den „an der Besichtigung dieses Streifens interessierten erwachsenen Besuchern überlassen bleiben, sich mit dem nach Inhalt und Form sicherlich und begreiflicherweise umstrittenen Film auseinanderzusetzen.“

- Quelle: Wikipedia.org -

Das Gespenst

Das Gespenst war aufgrund einer vom Bundesinnenministerium unter Gerhart Baum (FDP) in Höhe von 300.000 DM zugesagten Förderzusage produziert worden. Der Film lief Ende 1982 an und wurde zunächst kaum beachtet. Im April 1983 wurde die staatliche Filmförderung in der Berichterstattung der im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Bild am Sonntag und Welt am Sonntag als Steuerverschwendung bezeichnet. Darauf gingen im Bonner Innenministerium, nunmehr geleitet von Friedrich Zimmermann (CSU), einige hundert Protestbriefe ein. Nachdem er sich selbst den Film angesehen hatte, strich Zimmermann, da noch nicht alle Raten an Achternbusch ausgezahlt waren, die noch ausstehende Summe von 75.000 DM.

Beim Münchner Filmfest 1983 protestierten 50 Filmschaffende gegen dieses Vorgehen. Auch bei der Verleihung des Bundesfilmpreises im Berliner Zoo-Palast kam es zu Protesten. Filmemacher demonstrierten als Gespenster verkleidet gegen den Entscheid. Zudem rügte der Deutsche Kulturrat das Vorgehen Zimmermanns. Aufgrund der öffentlichen Kontroverse sahen über 150.000 Zuschauer den Film im Kino und damit weit mehr als bei Achternbusch-Filmen üblich.

Neben den Solidaritätsbekundungen von Filmemachern kam es insbesondere in Bayern jedoch auch zu Protesten gegen den Film. Das Landgericht stellte ein Verfahren aber mit der Begründung ein, dass dem Film „ein Mindestmaß an Format“ fehle und er daher lediglich in die „Kategorie des Dürftigen, Läppischen, Albernen und Geschmacklosen“ falle. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht München ein, die jedoch ebenfalls zurückgewiesen wurde.Nach der Vorstellung verlangte es Minister Zimmermann nach einem Schnaps, und er sagte, „dass er dazu neigt, dem Film weitere staatliche Zuschüsse zu verweigern“.

 
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